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Hier finden Sie Dokumente aus den Jahren 2005 bis 2009

11. Oktober 2006

Tarifverhandlungen

Die Tarifverhandlungen in Berlin am 04. und 05. Oktober 2006 fanden trotz schwieriger inhaltlicher Fragen in einer konstruktiven Atmosphäre statt. Im Mittelpunkt standen Fragen der Arbeitszeit und deren Flexibilisierung.

Die Tarifverhandlungen werden am 26./27. Oktober 2006 vorerst in Bonn fortgesetzt.

02. Oktober 2006

Fortsetzung der Tarifverhandlungen

05. September 2006

ver.di bietet Fortsetzung der Tarifverhandlungen an

Die Tarifkommission der Gewerkschaft ve.rdi hat dem Arbeitgeberverband die Fortsetzung der Tarifverhandlungen für den Bundesmanteltarifvertrag angeboten, beginnend mit dem 04. und 05. Oktober 2006.

18. Juli 2006

Tarifverhandlungen 2006: Gespräche werden fortgesetzt

Die bei der letzten Verhandlungsrunde am 22. Juni 2006 verabredeten vertraulichen Gespräche zwischen den Verhandlungsführern haben am 13. und 14. Juli 2006 stattgefunden und werden am 25. Juli 2006 fortgesetzt. Ziel der Gespräche ist es, die Bereiche für Einigungsmöglichkeiten bei Gewerkschaft und Arbeitgeberverband vertraulich abzuklären.

12. Juni 2006

Tarifverhandlungen am 24./25. April 2006 und 11./12. Mai 2006 in Berlin

Bei den beiden Tarifverhandlungsrunden am 24./25. April 2006 und 11./12. Mai 2006 in Berlin tauschten die Verhandlungskommission der Gewerkschaft ver.di (teilweise unter Beteiligung der Gewerkschaft GEW) und die Tarifkommission des AWO Arbeitgeberverbandes bereits weitgehend inhaltliche Vorstellungen aus. Einer der wesentlichen Streitpunkte ist die gewerkschaftliche Forderung nach Beibehaltung der Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden/40 Stunden (West/Ost) gewesen. Das ursprünglich in Aussicht gestellte Angebot einer Meistbegünstigung bei längeren Arbeitszeiten vergleichbarer Arbeitnehmer der Zuwendungsgeber zog ver.di zuletzt ausdrücklich zurück. Diese gewerkschaftliche Forderung bedeutet, einen weiteren Verlust von Refinanzierungsmöglichkeiten bewusst in Kauf zu nehmen. Dies verstärkte sehenden Auges die wirtschaftliche Krise und ist daher unannehmbar. Auch bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit bleiben die gewerkschaftlichen Angebote derzeit noch hinter den Regelungen zurück, die ver.di mit den Wettbewerbern verhandelt oder bereits abgeschlossen hat.

Bei den nächsten Tarifverhandlungen am 22./23. Juni2006 in Bremen wird erstmals auf der Ebene von Arbeitsgruppen verhandelt. In Aussicht genommen sind die weitere Verhandlung der Regelungen zur Arbeitszeit sowie in einer zweiten Arbeitsgruppe die sonstigen manteltariflichen Regelungen.

12. Juni 2006

Mitgliederversammlung 2006

AWO betont eigenständige tarifliche Regelung Satzungsänderungen und Beitragsordnung 2007 beschlossen

Die erste Mitgliederversammlung des Arbeitgeberverbandes am 26. April 2006 in Berlin bekräftigte die Notwendigkeit, für die AWO-Gliederungen und Unternehmen eigenständige tarifliche Regelungen zu vereinbaren. Die von ver.di vorgeschlagene Übernahme des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde einstimmig zurückgewiesen. Der die Versammlung leitende stellvertretende Vorsitzende Dr. Burkhard Schiller (Kreisverband Bremen) betonte: „Die Situation der AWO ist durch einen drastischen Wettbewerb gekennzeichnet. Die Kostenträger verweisen stets auf zum Teil deutlich niedrigere Preise anderer Anbieter. Gleichzeitig wird auch die Zuwendungsfinanzierung immer mehr durch pauschale Entgelte ersetzt. Vor diesem Hintergrund führt eine Orientierung an den Regelungen des öffentlichen Dienstes genau in die falsche Richtung.". Dem schloß sich die Mitgliederversammlung uneingeschränkt an.

 

Satzung angepasst
Die Mitgliederversammlung hat zudem die aus der Gründungsphase stammende Satzung der aktuellen Arbeit des Verbandes angepasst. Geändert wurden u.a. die Regelungen zur Mitgliedschaft, insbesondere die Ausweitung der kooperativen Mitgliedschaft (also ohne Tarifbindung) für alle AWO-Gliederungen, Unternehmen und Beteiligungen. Die Stimmengewichtung auf der Mitgliederversammlung regelt sich zukünftig nach der Beitragshöhe, die sich zukünftig aus der ebenfalls verabschiedeten Beitragsordnung ergibt. Die von der Satzung bis jetzt zwingend vorgesehenen Fachgruppen wurden zugunsten einer Tarifkommission und den seit langem schon inhaltlich arbeitenden Arbeitsgruppen aufgegeben. Die neue Satzung kann in den nächsten Tagen unter den üblichen Links eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Beitragsordnung 2007
Der aus der Gründungsphase stammende einheitliche Jahresbeitrag von € 1.000,00 wird den Aufgaben und Tätigkeiten des Verbandes sowie der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitglieder nicht mehr gerecht. Die Mitgliederversammlung hat daher eine Beitragsordnung für die Zeit ab dem 01. Januar 2007 verabschiedet. Diese sieht im wesentlichen vor:

 

  • Für neu eintretende Mitglieder eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von € 1.000,00.
  • Grundbeitrag in Höhe von jährlich € 250,00. Mit dem Grundbeitrag ist eine Lohn- und Gehaltssumme entsprechend der Meldung an die Berufsgenossenschaft bis zur Höhe von € 450.000,00 erfasst.
  • Von der über € 450.000,00 hinausgehenden Lohn- und Gehaltssumme (BG Meldung) wird als variabler Beitrag ein Promillesatz erhoben, den die Mitgliederversammlung festlegt. Für die Zeit ab dem 01. Januar 2007 hat die Mitgliederversammlung den Satz auf 0,35 ‰ festgelegt.

Nachwahlen zum Vorstand
Aufgrund der zunehmenden Aufgaben hat der Vorstand die Mitglieder gebeten, weitere Beisitzer auf die vakanten Positionen in den Vorstand zu wählen. Einstimmig, jeweils bei einer Enthaltung wurden neu in den Vorstand gewählt:

 

  • Frau Sabine Neuber (AWO Gemeinschaftswerk Arbeit und Umwelt e.V.)
  • Herr Gerd-Peter Brübach (AWO Kreisverband Witzenhausen
  • Herr Klaus Kluge (AWO Kreisverband Stuttgart)
  • Herr Dieter Meurer (AWO Kreisverband Heinsberg)

Die Nachwahl gilt bis zu den turnusgemäßen Vorstandsneuwahlen im Jahre 2007.

12. Juni 2006

Nächste Vorstandssitzung 14. Juni 2006 in Bremen

Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Vorbereitung der weiteren Tarifverhandlungen, insbesondere die Bewertung der gewerkschaftlichen Forderungen.

06. April 2006

Erste Mitgliederversammlung in diesem Jahr

Am Mittwoch, den 26. April 2006 um 14:00 Uhr findet die erste Mitgliederversammlung in diesem Jahr in Berlin statt.
Traditionell tagt vorher der Vorstand um 10:00 Uhr.

 

Bericht erfolgt in Kürze

29. März 2006

Aufnahme der Tarifverhandlungen

Der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft ver.di werden vorraussichtlich am 24. und 25. April 2006 ihre Gespräche über einen Tarifvertrag für die Mitglieder des AGV aufnehmen. Grundlage der Gespräche ist für den AGV der von der Mitgliederversammlung beschlossene Entwurf eines Manteltarifvertrages.

Bericht erfolgt in Kürze

Publish: 08.02.06 Gray: 10.03.06 Vanish: 09.04.06

  • Gewerkschaft verweigert tarifliche Lösung beim Ortszuschlag
  • Keine Tarifbindung hinsichtlich der Vergütungshöhe mehr
  • Empfehlungen des Arbeitgeberverbandes

Die große Tarifkommission der ver.di für die AWO hat das zwischen den Verhandlungskommissionen der Gewerkschaft und der AWO im Dezember 2005 verabredete Verhandlungsergebnis u.a. zur Regelung des Ortszuschlages für Beschäftigte mit Ehepartnern im öffentlichen Dienst abgelehnt. Damit wird die Chance vertan, eine schnelle tarifliche Lösung zur Sicherung des Ortszuschlages überhaupt und in der bisherigen Höhe festzuschreiben.
Bemerkenswert: Die ver.di-Tarifkommission verweigert damit zum wiederholten Mal ein von ihrer eigenen Verhandlungskommission mitgetragenes Tarifergebnis. Bereits bei den Tarifverhandlungen im Juli 2005 in Köln bestand zwischen den Verhandlungskommissionen Einigkeit, daß die Unsicherheiten beim Ortszuschlag, die durch die Tarifabschlüsse von ver.di im öffentlichen Dienst entstanden waren, nicht zu Lasten der AWO gehen können. Der status quo sollte tariflich abgesichert werden.
Für diesen vernünftigen, der Rechtssicherheit für die Beschäftigten und die Einrichtungen dienenden Kompromiß stand und steht der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. weiterhin! Die Verweigerungshaltung der Gewerkschaft auf Bundesebene ist um so unverständlicher, als im soeben von ver.di gegengezeichneten AWO-Regionaltarifvertrag für Sachsen-Anhalt inhaltlich genau dieselben Regelungen zum Ortszuschlag akzeptiert wurden, die die große Tarifkommission am 19. Januar 2006 noch abgelehnt hatte.

Auf Gewerkschaftsseite ist derzeit offensichtlich nicht die für Tarifverhandlungen erforderliche Verläßlichkeit gegeben. Der Vorstand des Arbeitgeberverbandes hat daher die erstmals für den 02. und 03. Februar 2006 angesetzten Tarifverhandlungen ausgesetzt. ver.di wurde aufgefordert, zu den Positionen zurückzukehren, die auch für zukünftige Verhandlungen tragfähig sind.

Da ver.di die Tarifierung der abgestimmten Regelung zum Ortszuschlag verweigert, ist es auch nicht zur Wiederinkraftsetzung der Vergütungs- und Lohntarifverträge Nr. 33 (West) und Nr. 8 (Ost, vorbehaltlich regionaler Tarifverträge) gekommen. Damit gelten diese Tarifverträge nach der Kündigung durch ver.di seit dem 31. Januar 2005 nur noch in Nachwirkung. Abweichende Vereinbarungen mit den Mitarbeitern sind zulässig. Mitbestimmungsrechte müssen ggf. beachtet werden.

Der Vorstand des AGV empfiehlt seinen Mitgliedern: Wegen der Unklarheit, ob es noch eine Rechtsgrundlage für die Zahlung von Ortszuschlag gibt, sollen ab sofort alle Ortszuschlagszahlungen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen.

Die Zahlung des Ortszuschlages soll bis zu einer vom Arbeitgeberverband weiterhin angestrebten tariflichen Lösung nach den bisherigen Regelungen und der sich daraus ergebenden bisherigen Höhe erfolgen.

Alle Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass im Vergütungsbereich die Tarifverträge Nr. 33 und Nr. 8 nicht mehr bindend sind.

Die Empfehlungen im einzelnen finden sich für die Mitglieder des AGV im internen Mitgliederbereich.

 

08. März 2006

Mitarbeiterinformation zum ver.di-Flugblatt AWO Nr. 4

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