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Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V.

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Aktuelles

28. April 2026

Entlastungsprämie ohne Finanzierung? AWO Bundesverband und Arbeitgeberverband der AWO fordern Berücksichtigung der Sozialwirtschaft 

Der AWO Bundesverband und der Arbeitgeberverband der AWO Deutschland (AGV AWO) fordern Nachbesserungen bei der von der Bundesregierung beschlossenen „Entlastungsprämie“. Eine pauschale Prämie bzw. ein „Krisenbonus“ durch Zahlungen der Arbeitgeber wird für Beschäftigte in der Sozial- und Gesundheitsbranche nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn die Leistung vollständig und verbindlich refinanziert wird. 

 

„Die Entlastungsprämie geht an der Realität vieler sozialer Träger vorbei. Unsere Einrichtungen haben schlicht keine freien finanziellen Spielräume, um solche Leistungen eigenständig zu stemmen. Gleichzeitig zeigt unsere aktuelle Umfrage unter Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege ein klares Bild: Viele Träger mussten Angebote bereits einschränken oder ganz einstellen, und die große Mehrheit erwartet weitere Kürzungen. Wenn wir jetzt zusätzliche Erwartungen an die Einrichtungen richten, ohne sie vollständig zu refinanzieren, verschärfen wir genau den Druck, der soziale Infrastruktur vor Ort gefährdet“, so Marvin Deversi, Vorstand des AWO Bundesverbandes.

 

Soziale Dienste und Einrichtungen arbeiten nicht gewinnorientiert; zusätzliche Zahlungen können daher nicht aus „freien“ Mitteln geleistet werden. Leistungen werden über Beiträge, Entgelte und Abgaben verschiedener Kostenträger (u. a. Pflegekassen, Sozialhilfeträger, Jugendämter) finanziert. Ohne klare Zusagen zur Refinanzierung entsteht der Eindruck, Träger könnten Prämien kurzfristig „einfach auszahlen“ – tatsächlich sind die finanziellen Spielräume und die rechtlichen Rahmenbedingungen eng.

 

„Wer Entlastung für die Beschäftigten will, muss sie so ausgestalten, dass sie rechtssicher und in den Vergütungssystemen der Sozialwirtschaft tatsächlich umsetzbar ist“, betont Rifat Fersahoglu-Weber, Vorsitzender des AGV AWO. Vorgaben wie das Besserstellungsverbot sowie laufende oder bereits abgeschlossene Vergütungsverhandlungen begrenzen kurzfristige Einmalzahlungen zusätzlich – obwohl die Belastung bei den Mitarbeitenden akut ist. 

 

Der AWO Bundesverband und der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. fordern:

  • eine verbindliche und vollständige Refinanzierung der Entlastungsprämie/des Krisenbonus durch die Kostenträger,
  • die Einbeziehung der Sozialwirtschaft in bundespolitische Entlastungsmaßnahmen.

 

Die Verbände appellieren gemeinsam an die Politik, Entlastungsmaßnahmen so zu gestalten, dass sie in der Praxis der Sozialwirtschaft ankommen – rechtssicher, zeitnah und vollständig gegenfinanziert. Die Regelung, den Zeitraum zur Zahlung der Prämie bis zum 30. Juni 2027 zu verlängern, wird ausdrücklich begrüßt. Weitere Schritte für eine verlässliche Refinanzierung müssen folgen.

26. Januar 2026

Neue Termine Tarifschulungen 2026

Die Termine für die Tarifschulungen 2026 sind online.

Alle Informationen sowie die Anmeldeformulare finden Sie unter Schulungen.

02. Oktober 2025

Leitfäden zur Jahressonderzahlung aktualisiert

Die Leitfäden stellen eine Arbeitshilfe dar und wurden mit Stand Oktober 2025 überarbeitet.

 

Unsere Mitglieder finden die aktuellen Leitfäden ab sofort in unserem Download-Bereich unter Materialien.

01. August 2025

Steckbriefe und Lesefassungen für die Meldung 2025 nach § 72 Abs. 3e SGB XI aktualisiert

Zur Meldung der maßgeblichen Informationen aus Tarifverträgen nach § 72 Abs. 3e SGB XI finden unsere Mitglieder alle relevanten Informationen in unserem Download-Bereich unter Steckbriefe Pflege sowie die Lesefassungen der Tarifverträge unter Tarifverträge aktuell.

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