Ein starker Partner
Willkommen beim
Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V.
Wir verhandeln für unsere Mitglieder die erforderlichen Tarifverträge und unterstützen sie auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts.
Aktuelles
08. Mai 2023
Leitfaden zum Arbeitskampf 2023 erschienen
Unsere Mitglieder finden den aktuellen Leitfaden zum Arbeitskampf ab sofort in unserem Download-Bereich unter Materialien:
09. November 2022
Pressemitteilung: Arbeitgeberverband der AWO ist empört: Hilflosigkeit der Caritas führt zur Verwendung des Vokabulars von Diktatoren
Empört äußert sich der Arbeitgeberverband AWO Deutschland aufgrund einer Pressemitteilung des Dienstgeberverbandes der Caritas, in der von „Gleichschaltung der Tariflandschaft" gesprochen wird. Der Begriff der Gleichschaltung wurde in der Zeit des Nationalsozialismus geprägt und bezeichnet die erzwungene Vereinheitlichung des gesamten politischen Lebens. Der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. Rifat Fersahoglu-Weber sagt dazu:
„Der Dienstgeberverband der Caritas hat inzwischen wiederholt seine ablehnende Haltung gegen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege geäußert. Dass aktuell Begriffe, die wir sonst nur aus Diktaturen kennen Verwendung finden, ist nicht hinzunehmen. Die Caritas spricht von einer „Gleichschaltung der Tariflandschaft", und stellt sind damit sprachlich auf das Niveau der 1930er Jahre. Die Gräueltaten der NS-Herrschaft sind hier ein nicht hinnehmbarer Vergleich in einer bisher sachlichen und politisch korrekten Diskussion zu einer Fachfrage."
27. September 2022
Steckbriefe zur DCS-Meldung jetzt im Download-Bereich.
Unsere Mitglieder finden die Steckbriefe Pflege zur DCS-Meldung der tarifgebundenen Pflegeanbieter gemäß § 72 Abs. 3e SGB XI ab sofort in unserem Download-Bereich unter folgendem Link:
Die Steckbriefe enthalten die grundsätzlichen Informationen zu den einzelnen Tarifverträgen.
10. Februar 2022
Pressemitteilung: Nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. sieht die Ergebnisse der Pflegekommission als unzureichend an.
Am Wochenende hatte sich die Pflegekommission auf neue Werte für den Pflegemindestlohn bis ins Jahr 2024 geeinigt. Per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden die Werte für die gesamte Branche verbindlich festgelegt.
Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V., Rifat Fersahoglu-Weber:
„Die vorgestellten Ergebnisse werden nicht zu einer dauerhaften Aufwertung des Pflegeberufes beitragen. Als Mitglied der BVAP haben wir bereits einen Vorschlag für gute Einstiegslöhne in der Branche vorgelegt. Die ausgehandelten Werte bleiben trotz hoher Steigerungen noch hinter dem Tarifvertrag zurück. Bis zum 1. September 2022 erfolgt keinerlei Verbesserung gegenüber den schon bisher vereinbarten Mini-Schritten. Dies ist eine weitere verpasste Chance".