Mitglied werden
Als Mitglied des Arbeitgeberverbandes AWO Deutschland e.V. haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Wir vertreten Ihre Interessen! Schicken Sie uns Ihren Antrag auf Mitgliedschaft (PDF) oder füllen Sie den Mitgliedsantrag direkt auf dieser Seite aus.
Jedes Verbandsmitglied hat Anspruch auf
- Beratung des Verbandes in allen tarifrechtlichen Fragen
- Unterstützung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und bei Rechtsstreitigkeiten nach Maßgabe der Satzung
- Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung.
Mitglieder können werden:
- Ortsvereine, Kreisverbände, Bezirks- und Landesverbände und sonstige Gliederungen im Sinne des Statutes der Arbeiterwohlfahrt,
- Kapitalgesellschaften, an denen AWO-Gliederungen beteiligt sind,
- Korporative Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt, unabhängig von der Gliederungsebene und der Rechtsform.
Es existieren zwei Formen der Mitgliedschaft:
- Die Vollmitgliedschaft.
Vollmitglieder übertragen die gesamte koalitionspolitische Arbeitgeberbetätigung auf den Arbeitgeberverband AWO Deutschland. Ihnen stehen die vollen Mitgliedsrechte zu. - Die kooperative Mitgliedschaft.
Kooperative Mitglieder übertragen ihre koalitionspolitischen Rechte nicht auf den Arbeitgeberverband. Sie wirken nicht bei der Willensbildung der Tarifverträge mit.
Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne!