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Hier finden Sie News aus vergangenen Jahren
12. Juni 2006
Nächste Vorstandssitzung 14. Juni 2006 in Bremen
Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Vorbereitung der weiteren Tarifverhandlungen, insbesondere die Bewertung der gewerkschaftlichen Forderungen.
06. April 2006
Erste Mitgliederversammlung in diesem Jahr
Am Mittwoch, den 26. April 2006 um 14:00 Uhr findet die erste Mitgliederversammlung in diesem Jahr in Berlin statt.
Traditionell tagt vorher der Vorstand um 10:00 Uhr.
Bericht erfolgt in Kürze
29. März 2006
Aufnahme der Tarifverhandlungen
Der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft ver.di werden vorraussichtlich am 24. und 25. April 2006 ihre Gespräche über einen Tarifvertrag für die Mitglieder des AGV aufnehmen. Grundlage der Gespräche ist für den AGV der von der Mitgliederversammlung beschlossene Entwurf eines Manteltarifvertrages.
Bericht erfolgt in Kürze
Publish: 08.02.06 Gray: 10.03.06 Vanish: 09.04.06
- Gewerkschaft verweigert tarifliche Lösung beim Ortszuschlag
- Keine Tarifbindung hinsichtlich der Vergütungshöhe mehr
- Empfehlungen des Arbeitgeberverbandes
Die große Tarifkommission der ver.di für die AWO hat das zwischen den Verhandlungskommissionen der Gewerkschaft und der AWO im Dezember 2005 verabredete Verhandlungsergebnis u.a. zur Regelung des Ortszuschlages für Beschäftigte mit Ehepartnern im öffentlichen Dienst abgelehnt. Damit wird die Chance vertan, eine schnelle tarifliche Lösung zur Sicherung des Ortszuschlages überhaupt und in der bisherigen Höhe festzuschreiben.
Bemerkenswert: Die ver.di-Tarifkommission verweigert damit zum wiederholten Mal ein von ihrer eigenen Verhandlungskommission mitgetragenes Tarifergebnis. Bereits bei den Tarifverhandlungen im Juli 2005 in Köln bestand zwischen den Verhandlungskommissionen Einigkeit, daß die Unsicherheiten beim Ortszuschlag, die durch die Tarifabschlüsse von ver.di im öffentlichen Dienst entstanden waren, nicht zu Lasten der AWO gehen können. Der status quo sollte tariflich abgesichert werden.
Für diesen vernünftigen, der Rechtssicherheit für die Beschäftigten und die Einrichtungen dienenden Kompromiß stand und steht der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. weiterhin! Die Verweigerungshaltung der Gewerkschaft auf Bundesebene ist um so unverständlicher, als im soeben von ver.di gegengezeichneten AWO-Regionaltarifvertrag für Sachsen-Anhalt inhaltlich genau dieselben Regelungen zum Ortszuschlag akzeptiert wurden, die die große Tarifkommission am 19. Januar 2006 noch abgelehnt hatte.
Auf Gewerkschaftsseite ist derzeit offensichtlich nicht die für Tarifverhandlungen erforderliche Verläßlichkeit gegeben. Der Vorstand des Arbeitgeberverbandes hat daher die erstmals für den 02. und 03. Februar 2006 angesetzten Tarifverhandlungen ausgesetzt. ver.di wurde aufgefordert, zu den Positionen zurückzukehren, die auch für zukünftige Verhandlungen tragfähig sind.
Da ver.di die Tarifierung der abgestimmten Regelung zum Ortszuschlag verweigert, ist es auch nicht zur Wiederinkraftsetzung der Vergütungs- und Lohntarifverträge Nr. 33 (West) und Nr. 8 (Ost, vorbehaltlich regionaler Tarifverträge) gekommen. Damit gelten diese Tarifverträge nach der Kündigung durch ver.di seit dem 31. Januar 2005 nur noch in Nachwirkung. Abweichende Vereinbarungen mit den Mitarbeitern sind zulässig. Mitbestimmungsrechte müssen ggf. beachtet werden.
Der Vorstand des AGV empfiehlt seinen Mitgliedern: Wegen der Unklarheit, ob es noch eine Rechtsgrundlage für die Zahlung von Ortszuschlag gibt, sollen ab sofort alle Ortszuschlagszahlungen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen.
Die Zahlung des Ortszuschlages soll bis zu einer vom Arbeitgeberverband weiterhin angestrebten tariflichen Lösung nach den bisherigen Regelungen und der sich daraus ergebenden bisherigen Höhe erfolgen.
Alle Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass im Vergütungsbereich die Tarifverträge Nr. 33 und Nr. 8 nicht mehr bindend sind.
Die Empfehlungen im einzelnen finden sich für die Mitglieder des AGV im internen Mitgliederbereich.
08. März 2006
Musterschreiben zur Zurückweisung von Ansprüchen auf volle Stufe 2 des Ortszuschlages („Verheiratetenzuschlag")
08. März 2006
Mitarbeiterinformation zum ver.di-Flugblatt AWO Nr. 4
08. Februar 2006
Die Empfehlungen des Vorstandes an die Mitglieder
08. Februar 2006
Nächste Vorstandssitzung 15. Februar 2006
Die nächste Sitzung des AGV-Vorstandes findet am 15. Februar 2006 in Dresden statt. Tagesordnungspunkte sind u.a. die tarifliche Situation, Satzungsänderungen aufgrund des starken Mitgliederzuwachses und insbesondere Beratungen über den Vorschlag für eine neue Beitragsordnung. Der Vorstand reagiert damit auf den vielfachen Wunsch gerade kleinerer Gliederungen und Gesellschaften, vom bisherigen einheitlichen Jahresbeitrag in Höhe von € 1.000,00 abzurücken.
25. November 2005
AWO Bundesverband gibt Tarifhoheit auf
Liebe Mitglieder,
die Sonder-Bundeskonferenz in Hannover am 19. November 2005 hat antragsgemäß mit über 90%iger Zustimmung beschlossen, die Tarifhoheit des Bundesverbandes aufzugeben. Damit können nun auch alle AWO-Gliederungen, wie schon bisher die Gesellschaften, selbst über ihre Tarifhoheit bestimmen. Ihr habt dies bereits mit Eurem Eintritt in den Arbeitgeberverband der Arbeiterwohlfahrt getan. Für alle Gliederungen, die derzeit nur eine kooperative Mitgliedschaft besitzen, ist mit Eintragung des Beschlusses von Hannover der Weg in eine Vollmitgliedschaft frei.
Der Bundesverband wird zudem die derzeit geltenden Tarifverträge mit Wirkung zum 31. Dezember 2006 kündigen. Die lange Kündigungsfrist soll sicherstellen, daß uns mindestens das kommende Jahr zur Verfügung steht, um neue, tragfähige Tarifregelungen mit der Gewerkschaft zu verhandeln.
Kurz zusammengefasst, gilt rechtlich ab der Kündigung folgendes:
Bis zum 31. Dezember 2006 bleiben die gekündigten Tarifverträge, also insbesondere die Übergangstarifverträge für alle Gliederungen sowie für die Gesellschaften, die selbst diese Tarifverträge mitunterzeichnet haben, verbindlich. Dies bedeutet, daß auch neu eintretende Beschäftigte bis zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Anwendung des Tarifvertrages haben. Dies gilt zwar unmittelbar nur für Gewerkschaftsmitglieder. Eine Unterscheidung macht aber derzeit noch keinen Sinn, da sich die Beschäftigten dann durch Gewerkschaftseintritt die tariflichen Bedingungen sichern können.
Die Kündigung zum 31. Dezember 2006 schließt natürlich nicht aus, daß bereits vorher ein ablösender Tarifvertrag abgeschlossen wird. Dies setzt allerdings die Einigung mit der Gewerkschaft voraus.
Sofern wider Erwarten nach Ablauf der Kündigungsfrist ab dem 01. Januar 2007 keine neuen Tarifverträge abgeschlossen sind, gelten die gekündigten Tarifverträge nur noch in Nachwirkung. Mit neu eintretenden Mitarbeitern können daher von Anfang an neue Arbeitsbedingungen vereinbart werden. Aber auch in bestehenden Arbeitsverhältnis-sen können mit Einverständnis der Arbeitnehmer abweichende Regelungen getroffen werden. Allerdings müssen in beiden Fällen eventuelle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates sorgfältig beachtet werden. Diese sind abhängig von den Umständen des Einzelfalles und sollten dann ggf. sorgfältig beraten werden.
Für Rückfragen zur aktuellen tariflichen Situation stehe ich Euch zusammen mit den ehrenamtlichen Vorstandskollegen gern zur Verfügung.
Beste Grüße
Gero Kettler Geschäftsführer
11. November 2005
Mitgliederversammlung des AGV AWO Deutschland e.V.
am Mittwoch, 7. Dezember 2005, 13.00 bis ca. 16.30 Uhr findet in der Geschäftsstelle des AWO Bundesverbandes Blücherstraße 62 – 64, 10961 Berlin eine Mitgliederversammlung des AGV AWO Deutschland e.V. statt.
11. November 2005
AWO Sonderkonferenz 2005 - der AGV AWO Deutschland stellt sich vor
Anlässlich der Sonderkonferenz des AWO Bundesverbandes am 19. November 2005 stellt sich der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. vor. Er erläutert seine Aufgaben und Ziele, klärt über Sinn und Nutzen der Mitgliedschaft auf und steht den interessierten Delegierten für ihre Rückfragen zur Verfügung.
