Aktuelles
Aktuelle Meldungen rund um Tarifverhandlungen und mehr.
28. April 2026
Entlastungsprämie ohne Finanzierung? AWO Bundesverband und Arbeitgeberverband der AWO fordern Berücksichtigung der Sozialwirtschaft
Der AWO Bundesverband und der Arbeitgeberverband der AWO Deutschland (AGV AWO) fordern Nachbesserungen bei der von der Bundesregierung beschlossenen „Entlastungsprämie“. Eine pauschale Prämie bzw. ein „Krisenbonus“ durch Zahlungen der Arbeitgeber wird für Beschäftigte in der Sozial- und Gesundheitsbranche nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn die Leistung vollständig und verbindlich refinanziert wird.
„Die Entlastungsprämie geht an der Realität vieler sozialer Träger vorbei. Unsere Einrichtungen haben schlicht keine freien finanziellen Spielräume, um solche Leistungen eigenständig zu stemmen. Gleichzeitig zeigt unsere aktuelle Umfrage unter Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege ein klares Bild: Viele Träger mussten Angebote bereits einschränken oder ganz einstellen, und die große Mehrheit erwartet weitere Kürzungen. Wenn wir jetzt zusätzliche Erwartungen an die Einrichtungen richten, ohne sie vollständig zu refinanzieren, verschärfen wir genau den Druck, der soziale Infrastruktur vor Ort gefährdet“, so Marvin Deversi, Vorstand des AWO Bundesverbandes.
Soziale Dienste und Einrichtungen arbeiten nicht gewinnorientiert; zusätzliche Zahlungen können daher nicht aus „freien“ Mitteln geleistet werden. Leistungen werden über Beiträge, Entgelte und Abgaben verschiedener Kostenträger (u. a. Pflegekassen, Sozialhilfeträger, Jugendämter) finanziert. Ohne klare Zusagen zur Refinanzierung entsteht der Eindruck, Träger könnten Prämien kurzfristig „einfach auszahlen“ – tatsächlich sind die finanziellen Spielräume und die rechtlichen Rahmenbedingungen eng.
„Wer Entlastung für die Beschäftigten will, muss sie so ausgestalten, dass sie rechtssicher und in den Vergütungssystemen der Sozialwirtschaft tatsächlich umsetzbar ist“, betont Rifat Fersahoglu-Weber, Vorsitzender des AGV AWO. Vorgaben wie das Besserstellungsverbot sowie laufende oder bereits abgeschlossene Vergütungsverhandlungen begrenzen kurzfristige Einmalzahlungen zusätzlich – obwohl die Belastung bei den Mitarbeitenden akut ist.
Der AWO Bundesverband und der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. fordern:
- eine verbindliche und vollständige Refinanzierung der Entlastungsprämie/des Krisenbonus durch die Kostenträger,
- die Einbeziehung der Sozialwirtschaft in bundespolitische Entlastungsmaßnahmen.
Die Verbände appellieren gemeinsam an die Politik, Entlastungsmaßnahmen so zu gestalten, dass sie in der Praxis der Sozialwirtschaft ankommen – rechtssicher, zeitnah und vollständig gegenfinanziert. Die Regelung, den Zeitraum zur Zahlung der Prämie bis zum 30. Juni 2027 zu verlängern, wird ausdrücklich begrüßt. Weitere Schritte für eine verlässliche Refinanzierung müssen folgen.
26. Januar 2026
Neue Termine Tarifschulungen 2026
Die Termine für die Tarifschulungen 2026 sind online.
Alle Informationen sowie die Anmeldeformulare finden Sie unter Schulungen.
02. Oktober 2025
Leitfäden zur Jahressonderzahlung aktualisiert
Die Leitfäden stellen eine Arbeitshilfe dar und wurden mit Stand Oktober 2025 überarbeitet.
Unsere Mitglieder finden die aktuellen Leitfäden ab sofort in unserem Download-Bereich unter Materialien.
01. August 2025
Steckbriefe und Lesefassungen für die Meldung 2025 nach § 72 Abs. 3e SGB XI aktualisiert
Zur Meldung der maßgeblichen Informationen aus Tarifverträgen nach § 72 Abs. 3e SGB XI finden unsere Mitglieder alle relevanten Informationen in unserem Download-Bereich unter Steckbriefe Pflege sowie die Lesefassungen der Tarifverträge unter Tarifverträge aktuell.
09. November 2022
Pressemitteilung: Arbeitgeberverband der AWO ist empört: Hilflosigkeit der Caritas führt zur Verwendung des Vokabulars von Diktatoren
Empört äußert sich der Arbeitgeberverband AWO Deutschland aufgrund einer Pressemitteilung des Dienstgeberverbandes der Caritas, in der von „Gleichschaltung der Tariflandschaft" gesprochen wird. Der Begriff der Gleichschaltung wurde in der Zeit des Nationalsozialismus geprägt und bezeichnet die erzwungene Vereinheitlichung des gesamten politischen Lebens. Der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. Rifat Fersahoglu-Weber sagt dazu:
„Der Dienstgeberverband der Caritas hat inzwischen wiederholt seine ablehnende Haltung gegen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege geäußert. Dass aktuell Begriffe, die wir sonst nur aus Diktaturen kennen Verwendung finden, ist nicht hinzunehmen. Die Caritas spricht von einer „Gleichschaltung der Tariflandschaft", und stellt sind damit sprachlich auf das Niveau der 1930er Jahre. Die Gräueltaten der NS-Herrschaft sind hier ein nicht hinnehmbarer Vergleich in einer bisher sachlichen und politisch korrekten Diskussion zu einer Fachfrage."
27. September 2022
Steckbriefe zur DCS-Meldung jetzt im Download-Bereich.
Unsere Mitglieder finden die Steckbriefe Pflege zur DCS-Meldung der tarifgebundenen Pflegeanbieter gemäß § 72 Abs. 3e SGB XI ab sofort in unserem Download-Bereich unter folgendem Link:
Die Steckbriefe enthalten die grundsätzlichen Informationen zu den einzelnen Tarifverträgen.
10. Februar 2022
Pressemitteilung: Nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. sieht die Ergebnisse der Pflegekommission als unzureichend an.
Am Wochenende hatte sich die Pflegekommission auf neue Werte für den Pflegemindestlohn bis ins Jahr 2024 geeinigt. Per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden die Werte für die gesamte Branche verbindlich festgelegt.
Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V., Rifat Fersahoglu-Weber:
„Die vorgestellten Ergebnisse werden nicht zu einer dauerhaften Aufwertung des Pflegeberufes beitragen. Als Mitglied der BVAP haben wir bereits einen Vorschlag für gute Einstiegslöhne in der Branche vorgelegt. Die ausgehandelten Werte bleiben trotz hoher Steigerungen noch hinter dem Tarifvertrag zurück. Bis zum 1. September 2022 erfolgt keinerlei Verbesserung gegenüber den schon bisher vereinbarten Mini-Schritten. Dies ist eine weitere verpasste Chance".
02. Juni 2021
Pressemitteilung: Licht und Schatten beim Kompromiss zur Pflegereform.
Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. begrüßt stärkere Tarifbindung, viele Probleme bleiben weiterhin ungelöst.
Am Wochenende hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Olaf Scholz auf einen Kompromiss zur Pflegereform geeinigt. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) soll die Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Wichtige Punkte sind aber weiterhin ungeklärt. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V., Rifat Fersahoglu-Weber:
„Als Verband, der sich seit Jahren für mehr Tarifbindung einsetzt, begrüßen wir ausdrücklich, dass Versorgungsverträge zukünftig an die Tarifbindung gekoppelt werden sollen. Davon wür?den alle Beschäftigten in der Pflege profitieren. Wichtig ist aber vor allem: Die Refinanzierung von Tariflöhnen muss uneingeschränkt sichergestellt werden. Die Pflegekassen und Sozialhil?feträger dürfen dabei nicht die Tarifbedingungen vorgeben. Hierzu muss dringend Klarheit ge?schaffen werden."
07. Mai 2021
Pressemitteilung: Neuer Vorschlag zur Pflegereform bleibt weit hinter den Erwartungen zurück.
Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. sieht großen Änderungsbedarf bei den aktuellen Vorschlägen des BMG zur Pflegereform.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang der Woche neue Formulierungshilfen zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eingebracht, die auch die Eckpunkte einer Pflegereform beinhalten. Dabei bleiben viele wichtige Punkte offen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V., Rifat Fersahoglu-Weber:
„Von der groß angekündigten Reform sind nur noch ein paar Eckpunkte übriggeblieben. Als Verband, der sich seit Jahren für mehr Tarifbindung einsetzt, begrüßen wir ausdrücklich, dass Versorgungsverträge zukünftig an die Tarifbindung gekoppelt werden sollen. Was mit der großen Anzahl an bestehenden Versorgungsverträgen passiert, bleibt allerdings ungeklärt. Wichtig ist vor allem: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss uneingeschränkt sichergestellt werden. Die Pflegekassen dürfen dabei nicht die Tarifbedingungen vorgeben. Hierzu muss dringend Klarheit geschaffen werden."
25. Februar 2021
Pressemitteilung: Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. enttäuscht über Mangel an gesamtgesellschaftlicher Verantwortung der Caritas.
Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. ist bestürzt über die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege zu verhindern.
„Hier wurde die große Chance verpasst, die Einstiegsgehälter in der gesamten Altenpflegebranche deutlich anzuheben. Dass dieses sozialpolitische Projekt ausgerechnet am Widerstand der kirchlichen Kommissionen scheitert, obwohl sie selbst kaum betroffen gewesen wären, ist schwer erträglich. Damit wird die Caritas ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nicht gerecht. Die Forderungen der katholischen Kirche nach sozialer Absicherung und gegen Altersarmut werden unglaubwürdig, wenn sie nur für die eigenen Beschäftigten gelten und alle anderen Pflegekräfte im Regen stehen lassen", erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V., Rifat Fersahoglu-Weber.
Lesen Sie hier die gesamte Meldung.
